Lütisburg/Widnau SG: Drei Franzosen nach Garage-Einbruch festgenommen

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (26.02.2026) ist es in Lütisburg und Widnau zu je einem Einbruch in eine Autogarage gekommen.

In Lütisburg konnte die Täterschaft flüchten, in Widnau kam es zu drei Festnahmen. Autos wurden keine gestohlen.

In Lütisburg meldete kurz vor 3:30 Uhr eine Drittperson einen Einbruch in eine Autogarage.

Zwei Personen brachen über das Garagentorfenster in das Gebäude ein und durchsuchten es. Dabei wurden sie von den im angrenzenden Wohnbereich anwesenden Drittpersonen überrascht und ergriffen ohne Deliktsgut die Flucht.

Die Nahfandung der ausgerückten Patrouillen blieb erfolglos. Es ist davon auszugehen, dass es die unbekannte Täterschaft auf die hochpreisigen Fahrzeuge abgesehen hatte.

Kurz vor 4:30 Uhr wurden der Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen mehrere Personen in Widnau gemeldet, die soeben in eine Autogarage eingebrochen seien und sich aktuell im Gebäude aufhielten.

Mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen und des Bundesamtes für Zoll- und Grenzschutz (BAZG) rückten daraufhin aus.

Als sie bei der Autogarage eintrafen, flüchteten sechs Personen aus dem Gebäude.

Drei der Flüchtenden konnten kurze Zeit später an verschiedenen Orten festgenommen werden. Es handelt sich um drei Franzosen im Alter von 17, 20 und 22 Jahren.

Beim Einbruch schlugen sie eine Scheibe ein und verschafften sich so Zugang zur Autogarage. Im Innern durchsuchten sie sämtliche Räume, wobei sie beim Eintreffen der Polizei von ihrem Vorhaben abliessen. Gemäss aktuellen Erkenntnissen wurde nichts gestohlen.

Die Ermittlungen zu den geflüchteten Personen sowie zu den beiden Einbrüchen dauern an. Beide Einsätze wurden durch Drohnen und Diensthunde der Kantonspolizei St.Gallen unterstützt.

Die Kantonspolizei St.Gallen empfiehlt, in Autogaragen ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung der Fahrzeugschlüssel zu legen. Dies, indem die Schlüssel entweder in einem geeigneten Tresor vor Zugriff geschützt sind oder optimaler noch, zu den Schliessungszeiten der Betriebe getrennt von den Fahrzeugen aufbewahrt werden.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen






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